Internetdetektiv: Der Datenbutler recherchiert in Rechtsfällen

Im Bereich der Mode gibt es auch ein Urheberrecht. Dieses muss nicht einmal durch die Anmeldung eines Geschmacksmuster oder ein eingetragenes Design explizit geschützt werden:

Es gibt in der EU eine „unregistered design right protection“ zu Deutsch „nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ gemäß EU Richtiline 6/2002. Ein Design wird dabei definiert als „Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt“.

Es gilt: Ist das Design neu und erlangt individuellen Charakter (Eigenart) so ist es schützenswert.

Nun reicht es nicht aus, sich auf einem solchen angemeldeten oder unagemeldeten Geschmacksmuster auszuruhen: Weiterlesen…